Die Anforderungen an Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0 auf Basis von § 12d BGG.
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung am 16.12.2024.
Ergebnis: Unsere Website ist teilweise vereinbar mit den geltenden Anforderungen. Die folgenden Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
Videoinhalte enthalten keine synchrone, dynamisch zuschaltbare Audiodeskription. Auch Volltextalternativen fehlen.
Grafiken, Objekte und Bedienelemente sind teilweise nicht mit Alternativtexten versehen – sowohl auf der Website als auch in verlinkten PDF-Dokumenten.
HTML-Strukturelemente (z. B. Überschriften, Listen) sind teils nicht korrekt ausgezeichnet.
Formularbeschriftungen sind nicht in allen Fällen programmatisch erkennbar.
PDF-Dokumente:
Texte weisen teilweise unzureichende Helligkeitskontraste auf.
Grafiken werden vereinzelt zur Darstellung von Text verwendet.
Grafische Bedienelemente und deren Zustände weisen nicht überall den erforderlichen Farbkontrast von mindestens 3:1 auf.
Diese Inhalte werden sukzessive überarbeitet.
Auf dieser Website wird DIGIaccess eingesetzt, um unter anderem folgende Anpassungsmöglichkeiten zu gewährleisten:
Die Funktionen von DIGIaccess lassen sich mittels Aufrufen des Tool-Icons sowohl über Maus als auch Tastatur bedienen. Mehr über DIGIaccess unter: www.digiaccess.org
Sie haben Hinweise auf Barrieren oder möchten Informationen zur Barrierefreiheit erhalten?
Wenden Sie sich gern per E-Mail an: kommunikation@saarlb.de
Sollte Ihr Anliegen zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend gelöst werden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Diese vermittelt in Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes – außergerichtlich und kostenlos.
Mehr Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Kontakt: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Diese Erklärung wurde zuletzt am 23.06.2025 aktualisiert.