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Rechtliche Hinweise

Fassung vom 05.12.2001, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes vom
28.12.2001, Seiten 2.529 bis 2.535, in Kraft getreten am 01.01.2002, zuletzt geändert mit Wirkung zum 01.05.2023, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 22 vom 07.06.2023.

Satzung der SaarLB 

Die Einlagen der Kunden bei der Landesbank Saar (SaarLB, SaarLB France) sowie der LBS Landesbausparkasse Saar sind durch das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe geschützt.

Aufgabe des Sicherungssystems ist es, wirtschaftliche Schieflagen bei den angeschlossenen Instituten abzuwenden, indem der Fortbestand der Mitgliedsinstitute geschützt wird. Primäre Zielsetzung ist somit der Schutz dieser Institute, insbesondere die Gewährleistung ihrer Liquidität und Solvenz. Auf diese Weise sollen jedoch auch der Eintritt eines Einlagensicherungsfalls vermieden und die Geschäftsbeziehungen der Kunden geschützt werden.

Seit der Gründung des Sicherungssystems in den 1970er Jahren ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Insolvenz gekommen. In der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder darauf fällige Zinsen verloren.
Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr bewährtes Sicherungssystem an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Es wurde als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG anerkannt.

1. Freiwillige Institutssicherung
Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkung fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung
Sollte die Institutssicherung ausnahmsweise nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu einer Grenze von 100.000 Euro. Maßgeblich dafür ist das EinSiG.

Zum Sicherungssystem der Sparkassenfinanzgruppe

Informationsbogen für den Einleger

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Für uns steht Ihre Zufriedenheit an erster Stelle. Es ist uns wichtig, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern. Wir haben daher eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen.

Mit den vorliegenden Beschwerdemanagement-Grundsätzen geben wir Ihnen einen Überblick zu dem Prozess der Bearbeitung Ihrer Beschwerden.


Verfahren der Beschwerdebearbeitung
Alle (potenziellen) Kundinnen und Kunden – zum Beispiel Einzelpersonen, Organisationen oder Unternehmen –, die von einer Dienstleistung bzw. Geschäftsaktivität der SaarLB berührt werden, können Beschwerde einlegen.
Für die Bearbeitung von Beschwerden verantwortlich ist die Beschwerdestelle der SaarLB. Beschwerden können Sie sowohl elektronisch als auch schriftlich oder mündlich an die SaarLB richten.
Elektronisch übermittelte Beschwerden können an die E-Mail-Adresse Beschwerdemanagement@saarlb.de verschickt werden.

Bei schriftlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte an:
SaarLB
Vorstandsstab
Beschwerdemanagement
Ursulinenstraße 2
66111 Saarbrücken

Für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde benötigen wir die folgenden Angaben:

  • Ihre vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse);
  • Beschreibung des Sachverhaltes;
  • Formulierung des Begehrens bzw. die Angabe, was mit der Beschwerde erreicht werden möchte (zum Beispiel Fehlerbehebung, Verbesserung von Dienstleistungen, Klärung einer Meinungsverschiedenheit);
  • Kopien der zum Verständnis des Vorganges notwendigen Unterlagen (sofern vorhanden);
  • sofern Sie sich namens und im Auftrage einer anderen Person an uns wenden, eine Vertretungsberechtigung dieser Person.

 

Sie erhalten von uns grundsätzlich eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Beschwerde. Können wir die Beschwerde zeitnah fallabschließend bearbeiten, so erhalten Sie bereits an Stelle der Eingangsbestätigung eine Antwort. Unsere Antwort erfolgt je nach Komplexität der Beschwerde in einem angemessenen Zeitraum nach Beschwerdeeingang. Geben wir Ihrer Beschwerde nicht vollständig statt, erhalten Sie hierfür eine verständliche Begründung.


Mitunter kommt es leider vor, dass wir keine zufriedenstellende Lösung für Sie finden. Sie können sich in diesem Fall mit Ihrer Beschwerde an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle wenden.
Bei Streitigkeiten mit der SaarLB besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) zu wenden.
Das Anliegen ist in Textform an folgende Adresse zu richten:

Verbraucherschlichtungsstelle beim
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
Email: ombudsmann@voeb-kbs.de
Internet: https://www.voeb.de/was-wir-tun/ombudsmann/

Näheres regelt die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die SaarLB nimmt am Streitbeilegungsverfahren von dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Ferner haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen, sofern Ihre Beschwerde einen behaupteten Verstoß gegen Vorschriften betrifft, deren Einhaltung die Bundesanstalt überwacht.
Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen kann auch die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ genutzt werden.

 

Sonstige Hinweise
(1) Die Bearbeitung von Beschwerden ist kostenfrei.
(2) Die vorliegenden Grundsätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft.

 

Bei Streitigkeiten mit der SaarLB besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, e. V. zu wenden.

Verbraucherschlichtungsstelle beim
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Postfach 110272
D-10832 Berlin

E-Mail: ombudsmann@voeb-kbs.de
Internet: https://www.voeb.de/was-wir-tun/ombudsmann

Näheres regelt die Verfahrensordnung der Schlichterstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil.


Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission hat unter: ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen.
Die E-Mail-Adresse der Bank lautet: service@saarlb.de

Information zur Beschwerde über Zahlungsdienstleister:
Bei behaupteten Verstößen gegen

  • das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
  • die §§ 675 c bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuches oder
  • Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden.

Die Adressen lauten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
D-53117 Bonn
und
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Straße 24-28
D-60439 Frankfurt am Main

Hinweis auf die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung

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Philipp Werthmüller

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