Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 09.01.2025 ändern sich die gesetzlichen Anforderungen an Echtzeitüberweisungen, die bei der SaarLB für den Zahlungsempfänger eingehen.
Wir passen daher die nachfolgenden Regelungen an und bitten um Ihre Zustimmung.
Alle genannten Änderungen stellen wir Ihnen hier in ausführlicher Form bereit, auf Wunsch senden wir Ihnen diese auch gerne per Post zu.
In Nr. 1.1 fügen wir folgenden Satz ein zur Definition der Echtzeitüberweisung.
„Gültig ab 09.01.2025: Eine Echtzeitüberweisung ist eine Überweisung in Euro, die an jedem Kalendertag rund um die Uhr sofort ausgeführt wird.“ Wir streichen in Nummer 1.1 Angaben zu Fristen und verweisen diesbezüglich gültig ab 09.01.2025 auf unser Preis- und Leistungsverzeichnis (s.u. 2.)
Ab dem 09.01.2025 werden für Sie eingehende Echtzeitüberweisungen innerhalb von 10 Sekunden verfügbar gemacht. Wir nehmen diese Vorgabe in unser Preis- und Leistungsverzeichnis im Kapitel B II 1.1.2 sowie B II 1.2.2 am Anfang wie folgt auf:
„Gültig ab 09.01.2025: Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers.“
Ihre Zustimmung zu vorstehendem Angebot gilt als erteilt (Zustimmungsfiktion), wenn Sie Ihre Ablehnung nicht vor dem 09.01.2025 angezeigt haben. Unabhängig davon können Sie den von den Änderungen betroffenen Girokontovertrag vor dem 09.01.2025 auch fristlos und kostenfrei kündigen.
Mit Wirkung zum 01.01.2025 ändern sich die Entgelte für die Ausführung von Echtzeitüberweisungen:
Bis zur vereinbarten Umstellung unserer Kontopreismodelle (Verbraucher und Geschäftskunden) in 2025 verzichten wir auf die Berechnung von Entgelten für Echtzeitüberweisungen in allen Kontopreismodellen gemäß Kapitel B I 1. – 3. sowie gemäß Kapitel B II 1 und B II 5.3 für Kunden, die Giroverträge vor dem 01.01.2025 abgeschlossen haben.
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