SaarLB > Echtzeitüberweisungen

Ihr Geld in Sekundenschnelle beim Empfänger

Die Echtzeitüberweisung

wird zum neuen Standard

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Allgemeines

Seit April 2024 gilt in der gesamten Europäischen Union eine neue Verordnung zur Echtzeitüberweisung (EU Nr. 2024/886). Diese hat das Ziel, die Nutzung und die Akzeptanz von Echtzeitüberweisungen zu fördern und einheitliche Standards für mehr Sicherheit und Effizienz im Zahlungsverkehr zu schaffen. Die Umsetzung der Verordnung bringt ab dem 05. Oktober 2025 wichtige Neuerungen mit. Echtzeitüberweisungen können künftig nicht mehr nur im Online-Banking oder EBICS beauftragt werden, sondern auch als Überweisung per Beleg. Je nach Verfahren stehen Ihnen Einzel- und Sammelaufträge sowie minutengenaue Dauer- und Terminaufträge zur Verfügung. Die Ausführung Ihrer Aufträge erfolgt rund um die Uhr, ohne Betragsgrenze oder Zusatzkosten. Und die neue Empfängerüberprüfung für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und Daueraufträge schafft mehr Sicherheit. Vor der Ausführung eines Auftrages wird künftig geprüft, ob der Name des angegebenen Empfängers mit dem Namen bei der Empfängerbank übereinstimmt. Doch es gibt Handlungsbedarf. Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Aufgaben für Ihr Unternehmen.

Mehr Zahlungssicherheit mit der Empfängerüberprüfung

Mit der neuen Empfänger­überprüfung schützen Sie sich als Firmen­kunde bei Ausführung einer Überweisung vor Betrug, vor falschen Rechnungen und vor Eingabe­fehlern.

Als Auftrag­geber einer Zahlung können Sie bei Sammel­überweisungen und Sammel-Echtzeitüberweisungen wählen, ob eine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll (Opt-In) oder ob Sie darauf verzichten (Opt-Out).
Bei Einzel­überweisungen muss immer eine Empfängerüberprüfung stattfinden. Prüfen Sie daher unbedingt interne Prozesse!

Als Empfänger eines Überweisungs­auftrags ist es wichtig, dass Ihre Zahler den richtigen Namen angeben. Ein abweichender Name kann dazu führen, dass die auftrag­gebende Person der Zahlung die Freigabe nicht erteilt.

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Neuerungen im Zahlungsverkehr

Echtzeitüberweisungen auf allen Wegen

ÜBERALL NUTZBAR:

Echtzeit­überweisungen können künftig auf allen bekannten Wegen erteilt werden – im Online-Banking, EBICS-Verfahren, und auch per Beleg.

NEUE FUNKTIONEN:

Echtzeit­überweisungen können ab Oktober auch als minuten­genauer Dauer­auftrag oder Termin­auftrag eingereicht werden. So bleiben Sie flexibel.

Echtzeitüberweisungen ohne Betragsgrenze und Zusatzkosten

UNBEGRENZTE BETRÄGE:

Echtzeit­überweisungen sind künftig ohne zusätzliche Betrags­obergrenze möglich. Vereinbarte Limite im Online-Banking oder EBICS-Verfahren bleiben bestehen.

GLEICHE KOSTEN WIE STANDARDÜBER-
WEISUNGEN

Eine Echtzeit­überweisung kostet nicht mehr als eine Standard­überweisung.

RUND UM DIE UHR:

Echtzeit­überweisungen sind zu jedem Tag und jeder Uhrzeit möglich – auch am Feiertag und am Wochenende.

Sicherheit durch Empfängerüberprüfung (Verification of Payee)

Verpflichtende Empfängerüberprüfung:

Alle Überweisungen und Echtzeitüberweisungen sind künftig zu prüfen. Das gilt auch für Sammel-, Dauer- und Terminaufträge.

Verzicht auf Empfängerüberprüfung:

Als Firmen­kunde können Sie bei Sammel­überweisungen und Echtzeit-Sammel­überweisungen mit mehreren Transaktionen auf die Empfängerüberprüfung verzichten.

Hinterlegung von Handelsnamen/Alias

Firmen­kunden können neben ihrem Firmen­namen auch bekannte Handels­namen hinterlegen. Diese werden bei der Empfängerüberprüfung zusätzlich berücksichtigt.

Sofortige Rückmeldung zum Status der Echtzeitüberweisung

Schnelle Statusinformation

Auftrag­geber eines Echtzeitüberweisungs­auftrages werden innerhalb kürzester Zeit über den Erfolg oder Misserfolg der Überweisung informiert.

Kostenfreie Benachrichtigung:

Die Rückmeldung erfolgt kostenfrei dort, wo der Auftrag erteilt wurde – zum Beispiel über den Echtzeitüberweisungs­wecker im Online-Banking oder den Status-Report im EBICS-Verfahren.

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Mehr Zahlungssicherheit mit der Empfängerüberprüfung

Die Einführung der Empfängerüberprüfung erfolgt sowohl für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen sowie Sammel- und Daueraufträge und Terminüberweisungen. Bei ausgehenden Überweisungs­aufträgen wird in Zukunft die Übereinstimmung von IBAN und Empfängername überprüft – und schützt so vor fehlerhaften Aufträgen und Betrugsfällen.

Folgende Rückmeldungen sind möglich:

Übereinstimmung („Match“):

Die eingegebene IBAN und der Name stimmen vollständig überein.

Nahezu Übereinstimmung („Close Match“):

Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nahezu überein. Der Name des Empfängers bei der Empfänger­bank wird angezeigt.

Keine Übereinstimmung („No Match“):

Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nicht überein.

Prüfung nicht möglich („Verification Check Not Possible“):

Die Prüfung konnte aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden.

Beispiele für Ergebnisse der Empfängerprüfung:

Szenario
Anfrage
Empfängername
Rückmeldung

Richtiger Name

Max Mustermann

Max Mustermann

Übereinstimmung

Mehrere Vornamen

Max Mustermann

Max Maximilian Mustermann

Übereinstimmung

Gemeinschaftspersonen

Max Mustermann

Max Mustermann und Maxima Mustermann

Übereinstimmung

Richtiger Name, kleine Tippfehler

Max Mustterman

Max Mustermann

Nahezu Übereinstimmung

Initialen

M. Mustermann

Max Mustermann

Nahezu Übereinstimmung

Kein Vorname

Mustermann

Max Musterman

Nahezu Übereinstimmung

Falscher Name

Maria Mustermann

Max Mustermann

Keine Übereinstimmung

Handelsname abweichend vom Namen des Kontoinhabers

Pizzeria Don Franesco

Max Mustermann

Keine Übereinstimmung

Keine Antwort erhalten

Max Mustermann

Max Mustermann

Keine Prüfung möglich

Bank nimmt nicht an Empfängerprüfung teil

Max Mustermann

Max Mustermann

Keine Prüfung möglich

Bei Einzel­überweisungen und Einzel-Echtzeit­überweisungen wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen immer eine Empfänger­überprüfung durchgeführt. Das gilt auch für Sammel­aufträge, die nur eine Transaktion enthalten. Die Prüfung erfolgt in der Regel zeitnah. Nach Kenntnisnahme des Prüf­ergebnisses können Sie den Überweisungs­auftrag entweder freigeben oder stornieren und korrigieren. Eine Überweisung kann auch dann ausgeführt werden, wenn eine Abweichung vom Empfänger­namen besteht.

Ablauf der Empfängerüberprüfung bei Einzelüberweisungen:

Zahlungseinreichung:

Einreichung der Einzel­überweisung im Online-Banking oder über EBICS.

Empfängerprüfung:

Automatische Prüfung, ob der Empfänger­name mit dem Konto­inhaber übereinstimmt.

Ergebnis an Auftraggeber:

Ergebnis der Prüfung wird zeitnah zurückgemeldet.

Zahlungsfreigabe:

Entscheidung über Freigabe oder Ablehnung der Zahlung basierend auf dem Prüfergebnis, im Online-Banking zusätzlich die Möglichkeit Korrekturvorschläge aus Nahezu-Übereinstimmung zu übernehmen.

Mögliche Ergebnisse:

- Einzel­überweisung wurde freigegeben
- Einzel­überweisung wurde abgelehnt.

Als Firmen­kunde können Sie bei Sammel­überweisungen und Sammel-Echtzeit­überweisungen mit mehr als einer Transaktion hingegen entscheiden, ob die Empfänger­überprüfung durchgeführt wird (Opt-In) oder ob Sie auf die Prüfung verzichten (Opt-Out). Ein Sammel­auftrag kann beim EBICS-Verfahren nach der Prüfung des Namens nur vollständig freigegeben oder abgelehnt werden. Die Freigabe einzelner Zahlungen (Teilautorisierung) innerhalb eines Sammelauftrages ist nicht möglich.

Als Auftraggeber einer Überweisung und Echtzeit­überweisung ist es daher wichtig, dass Sie Ihre internen Prozesse überprüfen:

Wie funktioniert die Empfängerprüfung (Verification of Payee)?

Eingehende Überweisungsaufträge

Die Einführung der Empfänger­überprüfung hat auch dann Auswirkungen für Sie, wenn Sie Empfänger eines Überweisungs­auftrages sind. Es ist wichtig, dass Ihre Zahler im Überweisungs­auftrag den Namen angeben, unter dem Sie das Konto bei der SaarLB führen.

Als Empfänger einer Überweisung und Echtzeit­überweisung ist es daher wichtig, dass Sie alle Geschäfts­partner rechtzeitig informieren:

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Empfängerprüfung (VoP) im EBICS-Verfahren

Die Umsetzung der Empfänger­überprüfung bringt auch technische Anpassungen im EBICS-Verfahren mit sich. Für die Einreichung von SEPA-Überweisungen und Echtzeit­überweisungen mit Empfänger­überprüfung werden neue EBICS-Geschäfts­vorfälle geschaffen.
Möchten Sie die Empfänger­überprüfung einsetzen oder müssen Sie dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben (zum Beispiel bei Einzel­überweisungen), nutzen Sie künftig bitte die neuen Geschäfts­vorfälle. Diese stehen Ihnen ab dem 05.10.2025 automatisch zur Verfügung.

Geschäftsvorfall
BTF-Parameter (EBICS-Version 3.0)
EBICS-Auftragsart (EBIS-Version 2.5)

SEPA-Überweisung mit Empfängerüberprüfung

SCT//VOI/pain.001/

CTV

SEPA-Echtzeitüberweisung mit Empfängerüberprüfung

SCI//VOI/pain.001/

CIV

Empfängerüberprüfung Status Report (pain.002)

REP/DE/VOP/pain.002/ZIP

VPZ

Möchten Sie keine Empfängerüberprüfung durchführen, können Sie dafür die bestehenden EBICS-Geschäftsvorfälle nutzen:

Geschäftsvorfall
BTF-Parameter (EBICS-Version 3.0)
EBICS-Auftragsart (EBIS-Version 2.5)

SEPA-Sammelüberweisung ohne Empfängerüberprüfung

SCT//VOO/pain.001/ oder SCT///pain.001

CCT

SEPA-Echtzeit-Sammelüberweisung ohne Empfängerüberprüfung

SCI//VOO/pain.001/ oder SCT///pain.001

CIP

Bei EBICS wird der Zahlungsauftrag künftig wie folgt eingereicht:

Beispiel 1 – SEPA-Sammel­­überweisung mit 15 Überweisungsaufträgen

Der Auftrag kann wahlweise als SEPA-Überweisungs­auftrag mit Empfänger­überprüfung (EBICS-Auftragsart CTV) oder SEPA-Überweisung ohne Empfänger­überprüfung (EBICS-Auftragsart CCT) ausgeführt werden:

Mit Empfängerüberprüfung:

Ohne Empfängerüberprüfung:

Beispiel 2 – Einreichung einer einzelnen Echtzeit­überweisung

Der Auftrag muss als Echtzeit­überweisung mit Empfänger­überprüfung (EBICS-Auftragsart CIV) ausgeführt werden: 

HINWEIS: Wird der Auftrag stattdessen ohne Empfängerüber­prüfung eingereicht (EBICS-Auftragsart CIP), erfolgt eine Abweisung am EBICS-Bankrechner, da bei der Einzel-Echtzeitüberweisung stets eine Empfängerüberprüfung durchzuführen ist.

Beispiel 3 – Einreichung einer SEPA-Sammel­überweisung mit einer Einzel­transaktion

Der Auftrag muss als SEPA-Überweisung mit Empfänger­überprüfung (EBICS-Auftragsart CTV) ausgeführt werden. SEPA-Sammelüberweisungen mit nur einer Einzeltransaktion werden künftig als Einzelüberweisung ausgeführt, d.h. die Empfängerprüfung ist verpflichtend.

Wird der Auftrag stattdessen ohne Empfängerüber­prüfung eingereicht (EBICS-Auftragsart CCT), erfolgt eine Abweisung am EBICS-Bankrechner, da bei Einzel­überweisungen stets eine Empfänger­überprüfung durchzuführen ist.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Kreditwirtschaft: https://www.ebics.de/de/ebics-standard/hinweise-hersteller-kunden

Die Verteilte Elektronische Unterschrift (VEU)

Künftig ist die Nutzung der Verteilten Elektronischen Unterschrift zwingend erforderlich, um Zahlungs­aufträge mit Empfänger­überprüfung freigeben oder stornieren zu können. Die Instant Payments Regulierung gibt vor, dass alle Unterzeichner das VOP-Ergebnis erst zur Kenntnis nehmen müssen. Daher wird die eingereichte und VOP-geprüfte Datei über die Verteilte Elektronische Unterschrift (VEU) autorisiert oder storniert. Das VEU-Verfahren wird zu diesem Zweck um das VOP-Prüfergebnis und ergänzende Informationen erweitert.
Falls Sie die VEU bisher noch nicht nutzen, informieren Sie sich bereits jetzt über die Funktions­weise in der von Ihnen genutzten Banking-Software oder App.

Wie funktioniert die VEU?

  1. Buchalter reicht Überweisungs­auftrag ohne elektronische Unterschrift ein und sendet diesen an die SaarLB.
  2. Geschäftsführer A holt die Informationen zum Überweisungsauftrag am EBICS-Bankrechner ab und prüft diese.
  3. Nach der Prüfung fügt sie ihre Elektronische Unterschrift (EU) mittels Banking-Software hinzu.
  4. Geschäftsführer B holt die Informationen zum noch nicht vollständig unterschriebenen Überweisungsauftrag am EBICS-Bankrechner ab und prüft diese.
  5. Nach der Prüfung fügt sie ihrerseits ihre Elektronische Unterschrift (EU) mittels EBICS-App hinzu.
  6. Der vollständig unterschriebene Auftrag wird verarbeitet.

Hinweise für Nutzer von Banking-Anwendungen

Mit der Umsetzung der neuen Regelungen werden neue Funktionalitäten wie zum Beispiel der Dauerauftrag-Echtzeitüberweisung und die Empfänger­überprüfung eingeführt. Diese neuen Funktionen erfordern auch, dass eine Anpassung in von Ihnen genutzten Anwendungen erfolgt.

Informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob der Hersteller Ihrer Anwendung die nötigen Anpassungen vornimmt, damit Sie alle neuen Funktionen nutzen können. 

Die SaarLB wird rechtzeitig die angebotenen Zahlungsverkehrs-Anwendungen wie SFirm, das Online-Banking Portal mit allen nötigen Aktualisierungen versorgen.

Wenn Sie eine Anwendung anderer Hersteller nutzen, wenden Sie sich bitte direkt an diese.

Unter www.ebics.de/de/ebics-standard/implementation-guide finden Sie einen Implementierungs­leitfaden der Deutschen Kredit­wirtschaft zur Umsetzung der Instant Payment-Regulierung im EBICS-Verfahren.

Planen Sie bitte entsprechende Updates für die von Ihnen genutzte Anwendung ein, die möglicherweise aber erst kurz vor Inkraft­treten der regulatorischen Vorgaben zur Verfügung stehen.

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Fragen und Antworten

1. Ich möchte die Empfängerüberprüfung nicht nutzen. Was kann ich tun?

Bei Einzel­überweisungen oder Sammel­aufträgen mit nur einer Transaktion ist die Empfänger­überprüfung verpflichtend durchzuführen, sie kann nicht ausgeschaltet werden. Firmen­kunden können bei Sammel­überweisungen mit mehr als einer Transaktion die Empfänger­überprüfung optional nutzen.

2. Ich weiß nicht, ob meine Banking-Anwendung die Empfängerüberprüfung unterstützt. Was kann ich tun?

Von der SaarLB zur Verfügung gestellte Anwendungen wie zum Beispiel das Online-Banking oder SFirm werden rechtzeitig die Empfänger­überprüfung unterstützen.

3. Wie kann ich über den Status meiner Echtzeitüberweisungen informiert bleiben?

Im Online-Banking können Sie sich über Ihre Umsatz­anzeige oder den Kontowecker über den Status Ihrer Echtzeit­überweisung informieren. Im EBICS-Verfahren können Sie den Status anhand Ihrer Umsatz­informationen, Vormerk­posten oder auch im Status-Report nachvollziehen.

4. Was passiert, wenn die Überweisung nicht innerhalb von zehn Sekunden ausgeführt wird?

Kann eine Echtzeitüberweisung nicht innerhalb von zehn Sekunden abgeschlossen werden, wird der überwiesene Betrag Ihrem Konto automatisch wieder gutgeschrieben. Sollte in Ausnahmefällen der Ausführungsstatus nach Ablauf der Frist weiterhin unklar sein, erhalten Sie zusammen mit der Rückbuchung einen entsprechenden Hinweis. Bitte nehmen Sie in diesem Fall keine erneute Überweisung vor, bis die SaarLB den Zahlungsstatus abschließend geprüft hat.

5. Gilt die Empfängerüberprüfung auch für Eilüberweisungen und Auslandszahlungen?

Nein, Euro-Eil­überweisungen und Auslands­zahlungen unterliegen nicht den Vorgaben zur Empfänger­prüfung und können wie bisher eingereicht werden.

6. Gilt die Empfängerüberprüfung auch für Zahlungen auf meine eigenen Girokonten?

Unabhängig davon, ob Zahlungen auf eigene Zahlungskonten bei der SaarLB oder bei einem anderen Kreditinstitut erfolgen, unterliegen diese der Pflicht zur Empfängerüberprüfung.  Ausgenommen sind Nicht-Zahlungskonten, beispielsweise Festgeld- und Sparkonten.

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