Seit April 2024 gilt in der gesamten Europäischen Union eine neue Verordnung zur Echtzeitüberweisung (EU Nr. 2024/886). Diese hat das Ziel, die Nutzung und die Akzeptanz von Echtzeitüberweisungen zu fördern und einheitliche Standards für mehr Sicherheit und Effizienz im Zahlungsverkehr zu schaffen. Die Umsetzung der Verordnung bringt ab dem 05. Oktober 2025 wichtige Neuerungen mit. Echtzeitüberweisungen können künftig nicht mehr nur im Online-Banking oder EBICS beauftragt werden, sondern auch als Überweisung per Beleg. Je nach Verfahren stehen Ihnen Einzel- und Sammelaufträge sowie minutengenaue Dauer- und Terminaufträge zur Verfügung. Die Ausführung Ihrer Aufträge erfolgt rund um die Uhr, ohne Betragsgrenze oder Zusatzkosten. Und die neue Empfängerüberprüfung für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und Daueraufträge schafft mehr Sicherheit. Vor der Ausführung eines Auftrages wird künftig geprüft, ob der Name des angegebenen Empfängers mit dem Namen bei der Empfängerbank übereinstimmt. Doch es gibt Handlungsbedarf. Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Aufgaben für Ihr Unternehmen.
„Wichtiger Hinweis: Aufgrund der regulatorischen Vorgaben der EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisungen ist bis zum 9. Oktober 2025 die Empfängerüberprüfung* umzusetzen. In Anlehnung an die Vorgaben des European Payments Council (EPC) erfolgt die Freischaltung der Empfängerüberprüfung seitens der Sparkassen zum 5. Oktober 2025. Es könnte Empfängerbanken in der EU geben, die die Empfängerüberprüfung erst nach dem 5. Oktober 2025 freischalten werden. Bitte rechnen Sie in dem Zeitraum vom 5. bis zum 9. Oktober 2025 mit einer entsprechenden Rückmeldung auf die Empfängerüberprüfung, dass die Prüfung für Zahlungen an diese Empfängerbanken nicht möglich ist. Es ist davon auszugehen, dass diese Rückmeldungen bis zum 9. Oktober 2025 sukzessive abnehmen werden.“
*Mitunter auch IBAN-Namensvergleich oder Verification of Payee (VoP) genannt.
Mit der neuen Empfängerüberprüfung schützen Sie sich als Firmenkunde bei Ausführung einer Überweisung vor Betrug, vor falschen Rechnungen und vor Eingabefehlern.
Als Auftraggeber einer Zahlung können Sie bei Sammelüberweisungen und Sammel-Echtzeitüberweisungen wählen, ob eine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll (Opt-In) oder ob Sie darauf verzichten (Opt-Out).
Bei Einzelüberweisungen muss immer eine Empfängerüberprüfung stattfinden. Prüfen Sie daher unbedingt interne Prozesse!
Als Empfänger eines Überweisungsauftrags ist es wichtig, dass Ihre Zahler den richtigen Namen angeben. Ein abweichender Name kann dazu führen, dass die auftraggebende Person der Zahlung die Freigabe nicht erteilt.
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Echtzeitüberweisungen können künftig auf allen bekannten Wegen erteilt werden – im Online-Banking, EBICS-Verfahren, und auch per Beleg.
Echtzeitüberweisungen können ab Oktober auch als minutengenauer Dauerauftrag oder Terminauftrag eingereicht werden. So bleiben Sie flexibel.
Echtzeitüberweisungen sind künftig ohne zusätzliche Betragsobergrenze möglich. Vereinbarte Limite im Online-Banking oder EBICS-Verfahren bleiben bestehen.
Eine Echtzeitüberweisung kostet nicht mehr als eine Standardüberweisung.
Echtzeitüberweisungen sind zu jedem Tag und jeder Uhrzeit möglich – auch am Feiertag und am Wochenende.
Alle Überweisungen und Echtzeitüberweisungen sind künftig zu prüfen. Das gilt auch für Sammel-, Dauer- und Terminaufträge.
Als Firmenkunde können Sie bei Sammelüberweisungen und Echtzeit-Sammelüberweisungen mit mehreren Transaktionen auf die Empfängerüberprüfung verzichten.
Firmenkunden können neben ihrem Firmennamen auch bekannte Handelsnamen hinterlegen. Diese werden bei der Empfängerüberprüfung zusätzlich berücksichtigt.
Auftraggeber eines Echtzeitüberweisungsauftrages werden innerhalb kürzester Zeit über den Erfolg oder Misserfolg der Überweisung informiert.
Die Rückmeldung erfolgt kostenfrei dort, wo der Auftrag erteilt wurde – zum Beispiel über den Echtzeitüberweisungswecker im Online-Banking oder den Status-Report im EBICS-Verfahren.
Die Einführung der Empfängerüberprüfung erfolgt sowohl für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen sowie Sammel- und Daueraufträge und Terminüberweisungen. Bei ausgehenden Überweisungsaufträgen wird in Zukunft die Übereinstimmung von IBAN und Empfängername überprüft – und schützt so vor fehlerhaften Aufträgen und Betrugsfällen.
Folgende Rückmeldungen sind möglich:
Die eingegebene IBAN und der Name stimmen vollständig überein.
Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nahezu überein. Der Name des Empfängers bei der Empfängerbank wird angezeigt.
Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nicht überein.
Die Prüfung konnte aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden.
Szenario
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Anfrage
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Empfängername
|
Rückmeldung
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---|---|---|---|
Richtiger Name |
Max Mustermann |
Max Mustermann |
Übereinstimmung |
Mehrere Vornamen |
Max Mustermann |
Max Maximilian Mustermann |
Übereinstimmung |
Gemeinschaftspersonen |
Max Mustermann |
Max Mustermann und Maxima Mustermann |
Übereinstimmung |
Richtiger Name, kleine Tippfehler |
Max Mustterman |
Max Mustermann |
Nahezu Übereinstimmung |
Initialien |
M. Mustermann |
Max Mustermann |
Nahezu Übereinstimmung |
Kein Vorname |
Mustermann |
Max Musterman |
Nahezu Übereinstimmung |
Falscher Name |
Maria Mustermann |
Max Mustermann |
Keine Übereinstimmung |
Handelsname abweichend vom Namen des Kontoinhabers |
Pizzeria Don Franesco |
Max Mustermann |
Keine Übereinstimmung |
Keine Antwort erhalten |
Max Mustermann |
Max Mustermann |
Keine Prüfung möglich |
Bank nimmt nicht an Empfängerprüfung teil |
Max Mustermann |
Max Mustermann |
Keine Prüfung möglich |
Bei Einzelüberweisungen und Einzel-Echtzeitüberweisungen wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen immer eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Das gilt auch für Sammelaufträge, die nur eine Transaktion enthalten. Die Prüfung erfolgt in der Regel zeitnah. Nach Kenntnisnahme des Prüfergebnisses können Sie den Überweisungsauftrag entweder freigeben oder stornieren und korrigieren. Eine Überweisung kann auch dann ausgeführt werden, wenn eine Abweichung vom Empfängernamen besteht.
Aufgrund einer Veröffentlichung der BaFin (https://www.bafin.de/ref/19976730) können Firmenkunden bis auf Weiteres Sammelüberweisungen mit nur einer Transaktion auch ohne Empfängerüberprüfung (Opt-Out) über EBICS einreichen. Dazu können Sie bis auf Weiteres die bisher genutzten Auftragsarten verwenden.
Einreichung der Einzelüberweisung im Online-Banking oder über EBICS.
Automatische Prüfung, ob der Empfängername mit dem Kontoinhaber übereinstimmt.
Ergebnis der Prüfung wird zeitnah zurückgemeldet.
Entscheidung über Freigabe oder Ablehnung der Zahlung basierend auf dem Prüfergebnis, im Online-Banking zusätzlich die Möglichkeit Korrekturvorschläge aus Nahezu-Übereinstimmung zu übernehmen.
- Einzelüberweisung wurde freigegeben
- Einzelüberweisung wurde abgelehnt.
Als Firmenkunde können Sie bei Sammelüberweisungen und Sammel-Echtzeitüberweisungen mit mehr als einer Transaktion hingegen entscheiden, ob die Empfängerüberprüfung durchgeführt wird (Opt-In) oder ob Sie auf die Prüfung verzichten (Opt-Out). Ein Sammelauftrag kann beim EBICS-Verfahren nach der Prüfung des Namens nur vollständig freigegeben oder abgelehnt werden. Die Freigabe einzelner Zahlungen (Teilautorisierung) innerhalb eines Sammelauftrages ist nicht möglich.
Als Auftraggeber einer Überweisung und Echtzeitüberweisung ist es daher wichtig, dass Sie Ihre internen Prozesse überprüfen:
Die Einführung der Empfängerüberprüfung hat auch dann Auswirkungen für Sie, wenn Sie Empfänger eines Überweisungsauftrages sind. Es ist wichtig, dass Ihre Zahler im Überweisungsauftrag den Namen angeben, unter dem Sie das Konto bei der SaarLB führen.
Als Empfänger einer Überweisung und Echtzeitüberweisung ist es daher wichtig, dass Sie alle Geschäftspartner rechtzeitig informieren:
Die Umsetzung der Empfängerüberprüfung bringt auch technische Anpassungen im EBICS-Verfahren mit sich. Für die Einreichung von SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen mit Empfängerüberprüfung werden neue EBICS-Geschäftsvorfälle geschaffen.
Möchten Sie die Empfängerüberprüfung einsetzen oder müssen Sie dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben (zum Beispiel bei Einzelüberweisungen), nutzen Sie künftig bitte die neuen Geschäftsvorfälle. Diese stehen Ihnen ab dem 05.10.2025 automatisch zur Verfügung.
Geschäftsvorfall
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BTF-Parameter (EBICS-Version 3.0)
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EBICS-Auftragsart (EBIS-Version 2.5)
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SEPA-Überweisung mit Empfängerüberprüfung |
SCT//VOI/pain.001/ |
CTV |
SEPA-Echtzeitüberweisung mit Empfängerüberprüfung |
SCI//VOI/pain.001/ |
CIV |
Empfängerüberprüfung Status Report (pain.002) |
REP/DE/VOP/pain.002/ZIP |
VPZ |
Möchten Sie keine Empfängerüberprüfung durchführen, können Sie dafür die bestehenden EBICS-Geschäftsvorfälle nutzen:
Geschäftsvorfall
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BTF-Parameter (EBICS-Version 3.0)
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EBICS-Auftragsart (EBIS-Version 2.5)
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---|---|---|
SEPA-Sammelüberweisung ohne Empfängerüberprüfung |
SCT//VOO/pain.001/ oder SCT///pain.001 |
CCT |
SEPA-Echtzeit-Sammelüberweisung ohne Empfängerüberprüfung |
SCI//VOO/pain.001/ oder SCT///pain.001 |
CIP |
Der Auftrag kann wahlweise als SEPA-Überweisungsauftrag mit Empfängerüberprüfung (EBICS-Auftragsart CTV) oder SEPA-Überweisung ohne Empfängerüberprüfung (EBICS-Auftragsart CCT) ausgeführt werden:
Mit Empfängerüberprüfung:
Ohne Empfängerüberprüfung:
Der Auftrag muss als Echtzeitüberweisung mit Empfängerüberprüfung (EBICS-Auftragsart CIV) ausgeführt werden:
HINWEIS: Wird der Auftrag stattdessen ohne Empfängerüberprüfung eingereicht (EBICS-Auftragsart CIP), erfolgt eine Abweisung am EBICS-Bankrechner, da bei der Einzel-Echtzeitüberweisung stets eine Empfängerüberprüfung durchzuführen ist.
Der Auftrag muss als SEPA-Überweisung mit Empfängerüberprüfung (EBICS-Auftragsart CTV) ausgeführt werden. SEPA-Sammelüberweisungen mit nur einer Einzeltransaktion werden künftig als Einzelüberweisung ausgeführt, d.h. die Empfängerprüfung ist verpflichtend.
Wird der Auftrag stattdessen ohne Empfängerüberprüfung eingereicht (EBICS-Auftragsart CCT), erfolgt eine Abweisung am EBICS-Bankrechner, da bei Einzelüberweisungen stets eine Empfängerüberprüfung durchzuführen ist.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Kreditwirtschaft: https://www.ebics.de/de/ebics-standard/hinweise-hersteller-kunden
Künftig ist die Nutzung der Verteilten Elektronischen Unterschrift zwingend erforderlich, um Zahlungsaufträge mit Empfängerüberprüfung freigeben oder stornieren zu können. Die Instant Payments Regulierung gibt vor, dass alle Unterzeichner das VOP-Ergebnis erst zur Kenntnis nehmen müssen. Daher wird die eingereichte und VOP-geprüfte Datei über die Verteilte Elektronische Unterschrift (VEU) autorisiert oder storniert. Das VEU-Verfahren wird zu diesem Zweck um das VOP-Prüfergebnis und ergänzende Informationen erweitert.
Falls Sie die VEU bisher noch nicht nutzen, informieren Sie sich bereits jetzt über die Funktionsweise in der von Ihnen genutzten Banking-Software oder App.
Mit der Umsetzung der neuen Regelungen werden neue Funktionalitäten wie zum Beispiel der Dauerauftrag-Echtzeitüberweisung und die Empfängerüberprüfung eingeführt. Diese neuen Funktionen erfordern auch, dass eine Anpassung in von Ihnen genutzten Anwendungen erfolgt.
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob der Hersteller Ihrer Anwendung die nötigen Anpassungen vornimmt, damit Sie alle neuen Funktionen nutzen können.
Die SaarLB wird rechtzeitig die angebotenen Zahlungsverkehrs-Anwendungen wie SFirm, das Online-Banking Portal mit allen nötigen Aktualisierungen versorgen.
Wenn Sie eine Anwendung anderer Hersteller nutzen, wenden Sie sich bitte direkt an diese.
Unter www.ebics.de/de/ebics-standard/implementation-guide finden Sie einen Implementierungsleitfaden der Deutschen Kreditwirtschaft zur Umsetzung der Instant Payment-Regulierung im EBICS-Verfahren.
Planen Sie bitte entsprechende Updates für die von Ihnen genutzte Anwendung ein, die möglicherweise aber erst kurz vor Inkrafttreten der regulatorischen Vorgaben zur Verfügung stehen.
Falls Sie die Software SFirm benutzen, finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung über einen beispielhaften Ablauf der Empfängerüberprüfung für den HBCI- und EBICS-Zahlungsverkehr hier.