Als Aval (auch: Avalkredit) bezeichnet man eine Bürgschaft oder Garantie, die ein Kreditinstitut im Auftrag eines Schuldners (= Kreditnehmer des Kreditinstituts) gegenüber einem Dritten (= Begünstigter; Gläubiger des Schuldners) gewährt. Die Bürgschaft findet im Inlandsgeschäft Anwendung, die Garantie sichert Verträge im internationalen Geschäftsverkehr.
Das Kreditinstitut verpflichtet sich durch ein Aval, bei Zahlungsausfall des Schuldners dem Begünstigten die offene Schuld zu begleichen.
Bei einem Aval wird dem Kreditnehmer, im Gegensatz zu einem Darlehen, kein Geldbetrag durch Auszahlung zur Verfügung gestellt. Der Kreditnehmer profitiert bei einem Avalkredit von der Kreditwürdigkeit des Kreditinstituts.
Für Sie als Kreditnehmer bedeutet dies eine Schonung Ihrer Liquidität bei gleichzeitiger Erweiterung Ihrer Handlungsspielräume. Darüber hinaus stärken Sie das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner, da ein Aval eine hohe Kreditwürdigkeit zum Ausdruck bringt.
Für die Bereitstellung eines Avals ist eine Avalprovision zu zahlen sowie eine Gebühr für die Ausstellung der Avalurkunde.
Voraussetzung dafür, dass wir Ihre geschäftlichen Aktivitäten mit einer Herauslage eines Avals unterstützen können, ist eine bestehende Geschäftsverbindung mit der SaarLB und ein vertraglich vereinbarter Avalrahmen.
Sollten Sie noch kein Kunde der SaarLB und an den Produkten der SaarLB interessiert sein, freuen wir uns, wenn unsere Kundenbetreuer Sie bei der Erreichung Ihrer Vorhaben unterstützen können. Ihre Ansprechpartner für die verschiedenen Geschäftsbereiche finden Sie im Bereich Kunden unserer Internetseite.
In den Rubriken „Der Begünstigte hat seinen Sitz in Deutschland“ und „Der Begünstigte hat seinen Sitz außerhalb von Deutschland“ finden Sie Vordrucke, weiterführende Informationen sowie Ihre direkten Ansprechpartner zum Thema Aval.
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