Landesbank Saar
KR KM Avalbearbeitung
Ursulinenstraße 2
66111 Saarbrücken
Bitte reichen Sie uns hierfür einen vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Avalauftrag mit dem Zusatz „Änderung“ über einen der beiden oben beschriebenen Wege ein. Wichtig: Bitte geben Sie hier unbedingt die in der zu ändernden Bürgschaftsurkunde angegebene Aval-Referenznummer an.
Die geänderte Avalurkunde wird Ihnen zugesendet, sobald wir die ursprüngliche Bürgschaftsurkunde im Original an der oben angegebenen Postadresse zurückerhalten haben. In dringenden Fällen kontaktieren Sie uns gerne vorab telefonisch.
Ein befristetes Aval erlischt mit Erreichen des in der Bürgschaftsurkunde angegebenen Befristungsdatums. Die SaarLB löscht diese Avale bei Erreichen dieses Datums, wenn ihr vor Verfall keine Inanspruchnahme zugegangen ist. Die Originalurkunde muss in diesem Fall nicht zurückgegeben werden.
Für die Beendigung einer unbefristeten Bürgschaft ist die Rückgabe der Originalurkunde inkl. aller Nachträge an die SaarLB erforderlich. Der Versand erfolgt an die oben angegebene Postadresse. Nach Eingang der Urkunde wird das Aval mit Datum des Eingangs ausgebucht und damit beendet.